Flugbetriebsordnung an der Halde Norddeutschland
Wir begrüßen euch im Fluggebiet „Halde Norddeutschland“ der Fliegerfreunde Niederrhein FFN.
§1 Diese Flugbetriebsordnung gilt für den Flugbetrieb
der Hängegleiter und Gleitsegel an der Halde Norddeutschland. Sie ergänzt
die Flugbetriebsordnung
des Deutschen Hängegleiterverbandes (gemäß § 21 a Absatz
4 LuftVO) und die allgemeinen luftrechtlichen Vorschriften, sie berührt
nicht deren Gültigkeit.
Insbesondere ist das Fliegen an der Halde nur mit gültiger Fluglizenz
gestattet.
§2 FFN Mitgliedern und anderen Flugberechtigten ist die Durchfahrt, bis zum im Plan ausgewiesenen Parkplatz (an den Containern), gestattet. Die erste Zufahrtsbarriere ist nach jedem passieren wieder zu schließen!
§3 Erlaubte Start- und Landeflächen sind im nebenstehenden Geländeplan ausgewiesen.
§4 Wenn kein Startleiter vor Ort ist, haben sich Nichtmitglieder des FFN unter der Rufnummer 0208-8833431 anzumelden. Wir bitten Name und Lizenznummer auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen.
§5 Die Haldenauffahrt mit dem eigenen Fahrzeug
ist nicht gestattet.
Die Auffahrt ist nur mit einem Fahrzeug der Flugschule Revierwings oder mit
dem Vereinsshuttle der Fliegerfreunde Niederrhein erlaubt.
§6 Nichtmitglieder des FFN entrichten eine Tagesgebühr in Höhe von 3 €.
§7 Der Flugbetrieb (Start und Abflug) im Bereich des Startplatzes darf nicht behindert werden.
Diese Neufassung der Flugbetriebsordnung tritt am 01.04.2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung außer Kraft.
Der Vorstand
FliegerFreunde Niederrhein e.V.
Geländehalter nach § 25 LuftVG
Geländeplan
