Die Flug- und Schulungsgelände der Flugschule Revierwings

Flugbetriebsordnung an der Halde Norddeutschland

Wir begrüßen euch im Fluggebiet „Halde Norddeutschland“ der Fliegerfreunde Niederrhein FFN.

§1 Diese Flugbetriebsordnung gilt für den Flugbetrieb der Hängegleiter und Gleitsegel an der Halde Norddeutschland. Sie ergänzt die Flugbetriebsordnung des Deutschen Hängegleiterverbandes (gemäß § 21 a Absatz 4 LuftVO) und die allgemeinen luftrechtlichen Vorschriften, sie berührt nicht deren Gültigkeit.
Insbesondere ist das Fliegen an der Halde nur mit gültiger Fluglizenz gestattet.

§2 FFN Mitgliedern und anderen Flugberechtigten ist die Durchfahrt, bis zum im Plan ausgewiesenen Parkplatz (an den Containern), gestattet. Die erste Zufahrtsbarriere ist nach jedem passieren wieder zu schließen!

§3 Erlaubte Start- und Landeflächen sind im nebenstehenden Geländeplan ausgewiesen.

§4 Wenn kein Startleiter vor Ort ist, haben sich Nichtmitglieder des FFN unter der Rufnummer 0208-8833431 anzumelden. Wir bitten Name und Lizenznummer auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen.

§5 Die Haldenauffahrt mit dem eigenen Fahrzeug ist nicht gestattet.
Die Auffahrt ist nur mit einem Fahrzeug der Flugschule Revierwings oder mit dem Vereinsshuttle der Fliegerfreunde Niederrhein erlaubt.

§6 Nichtmitglieder des FFN entrichten eine Tagesgebühr in Höhe von 3 €.

§7 Der Flugbetrieb (Start und Abflug) im Bereich des Startplatzes darf nicht behindert werden.

Diese Neufassung der Flugbetriebsordnung tritt am 01.04.2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung außer Kraft.

Der Vorstand
FliegerFreunde Niederrhein e.V.
Geländehalter nach § 25 LuftVG

Geländeplan

Das Fluggelände auf der SW-Seite der Halde Norddeutschland in Neukirchen-Vluyn